1. Allgemeines
Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Einkaufsbedingungen des Käufers sind in jedem Fall unwirksam, auch dann, wenn wir dies nicht ausschließlich ablehnen.
2. Angebote, Vertragsabschluss, Schriftform
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, soweit wir ihn schriftlich bestätigen oder die Bestellung ausführen. Alle Vereinbarungen, Erklärungen und sonstige Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
3. Preise, Lieferkonditionen, Liefertermine
Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Lager des Lieferanten und in Euro zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen MwSt. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Empfängers und unversichert. Die in dem Auftrag genannten Preise sind verbindlich unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nur ausdrücklich schriftlich bestätigte Liefertermine sind verbindlich.
4. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen zu prüfen. Wird diese Prüfung unterlassen, entfällt für die Clean Unit Vertriebs GmbH generell die Haftung. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich geltend gemacht werden, dabei ist das Bestelldatum und die Rechnungsnummer anzugeben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines Schadens, der nicht vorsätzlich herbeigeführt ist, besteht nicht. Wir haften nicht für Schäden, die an unserer Ware durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder durch Zusammenbringung mit nicht verträglichen Substanzen entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
5. Rücktritt vom Kaufvertrag
Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
6. Warenrückgaben
Eine Warenrücknahme erfolgt nur, bei nachweislich falscher Belieferung. Umtausch, Rücknahme oder Gutschriftgesuche, deren Ursache die Clean Unit Vertriebs GmbH nicht zu vertreten hat, sind nur nach schriftlicher Bestätigung möglich. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Die Berechnung des Erstattungsbetrags wird in Abhängigkeit des zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreis berechnet. Außerdem berechnet die Clean Unit Vertriebs GmbH eine Storno-Bearbeitungsgebühr von 20 Prozent des Rechnungsbetrags, mindestens aber 25 Euro.
7. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, soweit wir nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haften müssen.
Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung oder Pflege bzw. Wartung oder sonstige unsachgemäße Einwirkungen zurückzuführen ist. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigung, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen ist, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden und Kosten. Ein eigener Nachbesserungsversuch des Kunden oder Dritter befreit die Clean Unit Vertriebs GmbH von der Gewährleistung, ebenso wie die unbefugte Öffnung von Teilen, die nach der Gebrauchsanweisung hierfür nicht vorgesehen sind. Die Einarbeitung des Auftraggebers oder seiner Bedienungskräfte an den gelieferten Geräten gehört nicht zum Leistungsumfang und wird gesondert berechnet. Die Clean Unit Vertriebs GmbH ist berechtigt, mit von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchführen zu lassen.
8. Serviceleistungen
Die Serviceleistungen der Clean Unit Vertriebs GmbH , z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung und Reparatur erfolgen ausschließlich nach folgenden Bedingungen:
8.1. Der Umfang der Leistung der Clean Unit Vertriebs GmbH bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag sowie ihren Servicevorschriften.
8.2. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen von der Clean Unit Vertriebs GmbH erforderlich sind.
8.3. Die Preise für die Serviceleistungen bestimmen sich nach den jeweils gültigen Servicepreisen der Clean Unit Vertriebs GmbH. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 10% überschritten werden.
8.4. Die Leistung der Clean Unit Vertriebs GmbH gilt als abgenommen, wenn das betreffende Gerät, nach Durchführung der Leistung dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird.
8.5. Haftung für Schäden aus Serviceleistungen ist ausgeschlossen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen das maximal die mindest gesetzliche Haftungspflicht angenommen werden darf.
9. Vergütung eines Kostenvoranschlages
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist wird der entstandene Zeitaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur nicht durchgeführt werden kann.
10. Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an beweglichen Sachen
Dem Verkäufer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Pflicht zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
11. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 15 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Zahlungen haben auf eines der Konten (der Clean Unit Vertriebs GmbH) zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem der Konten der Clean Unit Vertriebs GmbH vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungsziels ist die Clean Unit Vertriebs GmbH unbeschadet weitere Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, ohne das es einer Mahnung bedarf. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch offen stehende Restbetrag fällig, falls der Käufer mit mehr als einer Rate, länger als eine Woche in Rückstand gerät. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kommt es durch unsere Kunden zu unpünktlichen Zahlungen und es tritt Verzug auf, behalten wir uns vor, Dritte
mit dem Einzug der Forderungen zu beauftragen. Die Kosten hierfür gehen dann zu Ihren Lasten.
12. Rechnungsversand
Der Rechnungsversand kann auch per E-Mail erfolgen. Durch Auftragserteilung bei der Clean Unit Vertriebs GmbH erklärt sich der Auftraggeber mit dem Rechnungsversand per E-Mail einverstanden.
13. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände, Geräte und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers
bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändung untersagt.
Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde gegenüber dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
14. Rücktritt
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die Clean Unit Vertriebs GmbH berechtigt, ihre Lieferungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, ist die Clean Unit Vertriebs GmbH nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Clean Unit Vertriebs GmbH Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Auftragwertes. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Clean Unit Vertriebs GmbH einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
15. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
16. Gewährleistungsausschluss
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss jeder Gewährleistung.
17. Garantiebedingungen
Garantieansprüche sind beim entsprechenden Hersteller des Produktes geltend zu machen. Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Die Bearbeitung eines Garantiefalles ist eine Dienstleistung der Clean Unit Vertriebs GmbH. Kosten, die der Clean Unit Vertriebs GmbH entstehen, werden vom Kunden getragen, sofern der Hersteller diese Kosten nicht übernimmt. (z. B. Ablehnung des Garantieantrages durch den Hersteller, Frachtkosten, Telefon- und Bearbeitungsgebühren). Die Clean Unit Vertriebs GmbH ist berechtigt die Garantieleistung dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach Gutschrift des Betrages durch den Hersteller erfolgt eine Gutschrift an den Kunden.
18. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Greiz, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheck- Klagen und generell für den Urkundenprozess. Auf dem Kaufvertrag sowie in sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Clean Unit Vertriebs GmbH findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.